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   FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17   

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FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17 (https://dejure.org/2018,19973)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.2018 - 13 K 178/17 (https://dejure.org/2018,19973)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 2018 - 13 K 178/17 (https://dejure.org/2018,19973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen einer zu berücksichtigenden Berufsausbildung bei Durchführung eines Studiums zum Bachelor of Arts, Business Administration im Anschluss an einer Ausbildung zum Bankkaufmann; Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld

  • IWW

    § 62 Abs 1 Nr. 1 EStG 2009, § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG 2009, EStG VZ 2017
    EStG 2009, EStG VZ 2017

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer zu berücksichtigenden Berufsausbildung bei Durchführung eines Studiums zum Bachelor of Arts, Business Administration im Anschluss an einer Ausbildung zum Bankkaufmann; Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld ; Studium nach abgeschlossener Bankausbildung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
    In Berufsausbildung befindet sich, wer "das eigene Berufsziel" noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des BFH vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152 m.w.N.).

    Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; in BFHE 249, 500, Rz 20; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, Rz 16).

    Hierfür ist auch erforderlich, dass aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar wird, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30; Urteil des BFH vom 04. Februar 2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615).

    Eine strenge Prüfung der Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Ausbildungsbemühungen trägt dazu bei, Missbrauch zu vermeiden (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 32), erfordert aber auch insoweit keine feste Mindestgrenze im Hinblick auf den zeitlichen Umfang einer Ausbildungsmaßnahme (Urteil des BFH vom 08. September 2016 III R 27/15, BFHE 255, 2020, BStBl II 2017, 278).

  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
    Der BFH habe mit Urteil vom 8.9.2016 (III R 27/15) festgestellt, dass neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit mit 30 Stunden pro Woche nicht schädlich sei.

    Insoweit wird der Tatbestand der Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG auch nicht durch eine daneben ausgeübte Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit ausgeschlossen, wenn die Ausbildung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird (BFH-Urteil vom 21. Januar 2010 III R 68/08, BFH/NV 2010, 872, Rz 11, m.w.N.; Urteil des BFH vom 08. September 2016 III R 27/15, BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278).

    Eine strenge Prüfung der Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Ausbildungsbemühungen trägt dazu bei, Missbrauch zu vermeiden (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 32), erfordert aber auch insoweit keine feste Mindestgrenze im Hinblick auf den zeitlichen Umfang einer Ausbildungsmaßnahme (Urteil des BFH vom 08. September 2016 III R 27/15, BFHE 255, 2020, BStBl II 2017, 278).

  • BFH, 04.02.2016 - III R 14/15

    Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
    Hierbei beruft sich die Familienkasse auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4.2.2016 III R 14/15.

    Hierfür ist auch erforderlich, dass aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar wird, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30; Urteil des BFH vom 04. Februar 2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615).

    Sofern es für die Aufnahme einer zweiten Ausbildung erforderlich ist, dass eine gewisse zeitlich begrenzte Berufstätigkeit ausgeübt wird, liegt eine Zäsur vor, die dem engen Zusammenhang zwischen zwei Ausbildungsabschnitten entgegensteht (Urteil des BFH vom 04. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. Oktober 2017 13 K 76/17, juris).

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15

    Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
    Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; in BFHE 249, 500, Rz 20; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, Rz 16).

    Das Erfordernis einer typischen Unterhaltssituation für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern ist seither vollständig entfallen (vgl. BFH-Urteil vom 3. September 2015, VI R 9/15, BFH/NV 2016, 113; zum Ganzen vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28. Juni 2017 5 K 2388/15, juris).

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung wird vorausgesetzt, dass der weitere Ausbildungsabschnitt zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen wird (BFH-Urteile vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163; vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166).

  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des "angestrebten" Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des BFH vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298, m.w.N.).

    Dementsprechend hat der BFH einen Mindestumfang für die Ausbildungsmaßnahmen beispielsweise für die Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler nicht als notwendig angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 2. April 2009, III R 85/08 in BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298).

  • BFH, 15.04.2015 - V R 27/14

    Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
    Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; in BFHE 249, 500, Rz 20; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, Rz 16).

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung wird vorausgesetzt, dass der weitere Ausbildungsabschnitt zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen wird (BFH-Urteile vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163; vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
    Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt damit an, dass von Verfassungs wegen ein weiter Entscheidungsspielraum bei der Gestaltung der Ausbildung besteht (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701).

    So kann bei einem Sprachunterricht im Ausland im Hinblick auf die dann erforderliche Abgrenzung zu Urlaubsaufenthalten von einer Berufsausbildung regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Kind an einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht mit grundsätzlich mindestens zehn Wochenstunden teilnimmt (BFH-Urteil vom 9. April 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701).

  • BFH, 08.05.2014 - III R 41/13

    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
    Daher können die konkreten beruflichen Pläne eines Kindes die Würdigung von Tätigkeiten beeinflussen, deren Ausbildungscharakter zweifelhaft ist (BFH-Urteil vom 8. Mai 2015 III R 41/13, BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717, Rz 17).

    Ist hingegen der Auslandaufenthalt von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben oder dient er dazu, ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum angestrebten Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest (z.B. TOEFL oder IELTS) zu erlangen, kann ein Sprachaufenthalt auch dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Unterricht weniger als zehn Wochenstunden umfasst (BFH-Urteil in BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717, Rz 17).

  • BFH, 21.01.2010 - III R 68/08

    Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Besuch eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
    Insoweit wird der Tatbestand der Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG auch nicht durch eine daneben ausgeübte Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit ausgeschlossen, wenn die Ausbildung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird (BFH-Urteil vom 21. Januar 2010 III R 68/08, BFH/NV 2010, 872, Rz 11, m.w.N.; Urteil des BFH vom 08. September 2016 III R 27/15, BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278).

    Der Tatbestand der Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG wird nicht durch eine daneben ausgeübte Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit ausgeschlossen, wenn die Ausbildung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird (BFH-Urteil vom 21. Januar 2010 III R 68/08, BFH/NV 2010, 872, Rz 11, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 17.10.2017 - 13 K 76/17

    Berücksichtigungsfähigkeit eines volljährigen Kindes beim Kindergeld während der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
    Sofern es für die Aufnahme einer zweiten Ausbildung erforderlich ist, dass eine gewisse zeitlich begrenzte Berufstätigkeit ausgeübt wird, liegt eine Zäsur vor, die dem engen Zusammenhang zwischen zwei Ausbildungsabschnitten entgegensteht (Urteil des BFH vom 04. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. Oktober 2017 13 K 76/17, juris).
  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17

    Kindergeld: Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung

  • FG Saarland, 15.02.2017 - 2 K 1290/16

    Kindergeld: bei Berufsziel "Steuerberater" Abschluss der erstmaligen

  • FG Münster, 23.05.2017 - 1 K 2410/16

    Kinder in Berufsausbildung - Mehraktige Berufsausbildung

  • FG München, 18.08.2010 - 10 K 2169/09

    Keine Berufsausbildung bei unzureichenden Lernanstrengungen in einem Fernlehrgang

  • BFH, 18.03.2009 - III R 26/06

    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

  • FG Münster, 14.12.2017 - 3 K 2536/17

    Kindergeld - Erstmalige Berufsausbildung, Weiterbildung, Abgrenzung bei

  • BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10

    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Ausbildung

  • FG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 K 154/16

    Kindergeld: Anforderung an die Anerkennung einer Berufsausbildung -

  • FG Niedersachsen, 06.02.2018 - 13 K 171/17

    Gewährung von Kindergeld für die Zeit einer Ausbildung zum "Bankfachwirt

  • BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14

    Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2017 - 5 K 2388/15

    Kindergeld bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels

  • BFH, 24.06.2004 - III R 3/03

    Kein Ausbildungsfreibetrag bei freiwilligem sozialen Jahr

  • BFH, 20.02.2019 - III R 27/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. April 2018  13 K 178/17 aufgehoben.
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